Berlin: (hib/MIK) Der Rechnungsprüfungsausschuss hat der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2007 Entlastung erteilt. Dem Antrag der Regierung ( 16/8834) stimmten am Freitagmorgen bei Enthaltung der Linksfraktion alle anderen Abgeordneten zu. Zudem forderten sie die Bundesregierung auf, die Feststellung des Haushaltsausschusses zu der Bemerkung des Bundesrechnungshofes (BRH) zu befolgen und Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit einzuleiten und fortzuführen.
Nach den Feststellungen des BRH für das Haushaltsjahr 2007 verbesserte sich die finanzielle Lage des Bundes wegen den günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2007. Vor allem aufgrund des gestiegenen Steueraufkommens gehe die Deckungslücke (Nettokreditaufnahme zuzüglich Privatisierungserlöse) im Bundeshaushalt zurück. Ein hoher Anteil der Ausgaben sei allerdings nach wie vor durch Sozialleistungen und Zinslasten gebunden. Im Finanzplanungszeitraum müsse der Bundeshaushalt Belastungen und Risiken in erheblicher Größenordnung schultern. Zudem bilde der auf über 930 Milliarden Euro angewachsene Schuldenstock eine erhebliche Hypothek für künftige Haushalte.
"Das ursprüngliche Haushaltsgesetz 2007 sah Einnahmen und Ausgaben des Bundes von 270,5 Milliarden Euro bei einer Nettokreditaufnahme von bis zu 19,6 Milliarden Euro vor", schreibt der BRH rückblickend. Um die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für das neue Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" zu schaffen, sei ein Nachtragshaushalt notwendig gewesen. Gleichzeitig seien dadurch Mittel für national bedeutsame Kulturinvestitionen veranschlagt und die Steuereinnahmen angepasst worden. Das Nachtragssoll habe danach bei 272,3 Milliarden Euro und die Ermächtigung zur Nettokreditaufnahme bei 14,4 Milliarden Euro gelegen. Für Investitionsausgaben seien 26,5 Milliarden Euro veranschlagt worden.
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