Berlin: (hib/HLE) Seit der Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte ab dem 1. Januar 2005 muss etwa ein Viertel der Rentnerhaushalte Steuern zahlen. Davon geht die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12576) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/12340) aus. Das seien rund 3,3 Millionen Haushalte. Diese hätten aber zum Teil erhebliche zusätzliche Einkünfte wie Werkspensionen, Betriebsrenten, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen oder Einkünfte des Ehepartners. Vor dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes hätten etwa zwei Millionen Haushalte Steuern zahlen müssen. Die Regierung erinnert daran, dass auch nach der geänderten Rechtslage die große Mehrheit der Rentner, die neben ihrer Rente keine wesentlichen anderen steuerpflichtigen Einkünfte haben, keine Steuern zahlen müssten. Wer 2009 in Rente gehe, könne eine Rente bis zu 17.300 Euro pro Person und Jahr faktisch steuerfrei beziehen. Bei Verheirateten verdopple sich die Summe.
Von den 16 Millionen Menschen, die 65 Jahre und älter sind, beziehen nach Angaben der Bundesregierung 15,5 Millionen eine Leistung aus einem Alterssicherungssystem. Das seien über 96 Prozent, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.
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