Berlin: (hib/BOB) Nach Kenntnis der Bundesregierung gilt in der Türkei kein grundsätzliches Lehrverbot für die aramäische Sprache. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 16/11589) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/11509) mit. Die aramäische Sprache dürfe allerdings laut türkischer Verfassung und einschlägiger Gesetze weder als Muttersprache gelehrt noch als Unterrichtssprache verwendet werden. Die syrisch-orthodoxe Kirche habe in der Türkei - anders als beispielsweise in Syrien, Jordanien oder dem Libanon - wie andere nicht-sunnitisch-muslimische Religionsgemeinschaften auch "keine eigene Rechtspersönlichkeit". Dies erschwere Bemühungen zum Erhalt der ihrem Selbstverständnis nach stark auf diese Kirche fokussierten Sprache und Kultur. Wie die Regierung ergänzend mitteilt, stehe der Lehre des Aramäischen als Fremdsprache jedoch nichts entgegen. Der Unterricht einiger Kinder in Aramäisch in den beiden Klöstern Mor Gabriel und Deyrulzafaran im Südosten der Landes werde, soweit bekannt, bisher von den türkischen Behörden geduldet.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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