Berlin: (hib/HLE) Im Interesse der Rechtssicherheit will der Bundesrat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 zur steuerlichen Entfernungspauschale durch eine rückwirkend ab 2007 geltende gesetzliche Regelung ersetzen. Dies geht aus einem von der Länderkammer eingebrachten "Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale" ( 16/12678) hervor. Bis Ende 2006 hatte die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei 0,30 Euro je Entfernungskilometer gelegen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das Verfassungsgericht verworfen. Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der Bundestag am 19. März 2009 ein im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates fast identisches Gesetz ( 16/12099, 16/12299) beschlossen habe. Der Bundesrat habe diesem Gesetzentwurf auch am 3. April zugestimmt. Damit sei der weitgehend inhaltsgleiche Gesetzentwurf des Bundesrates hinfällig geworden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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