Berlin: (hib/BOB) Deutschland soll von der Möglichkeit Gebrauch machen, einen EU-Beschluss über die Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren aus verfassungsrechtliche Gründen nicht mitzutragen. Dies sieht ein Antrag der FDP-Fraktion ( 16/12733) vor. Zumindest müsse das Ziel einer Präzisierung der Deliktsgruppen erreicht sein. Mit diesem Beschluss sollen Regeln festgelegt werden, nach denen ein Mitgliedstaat eine in einem anderen Mitgliedstaat als Alternative zur Untersuchungshaft erlassene Entscheidung über Überwachungsmaßnahmen anerkennt, überwacht und die betreffenden Person bei Verstößen gegen diese Maßnahmen dem Anordnungsstaat übergibt Der Vorschlag führt 32 Deliktsgruppen zur Anerkennung der Entscheidung über Überwachungsmaßnahmen im Vollstreckungsmitgliedstaat auf, ohne dass das Vorliegen der beiderseitigen Strafbarkeit geprüft worden ist. Dies führt dazu, dass es dem vollstreckenden Mitgliedstaat verwehrt ist, die Anerkennung und Vollstreckung der Überwachungsmaßnahme selbst in den Fällen abzulehnen, in denen der den strafrechtlichen Ermittlungen zugrunde liegende Sachverhalt nach seinem Recht gar nicht strafbar wären.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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