Berlin: (hib/HAU) Die von den Oppositionsfraktionen geforderte verbesserte Altersversorgung für bestimmte, durch das Rentenüberleitungsgesetz benachteiligte ehemalige DDR-Bürger ist unter Experten umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Die Linksfraktion hat dazu 17 Anträge vorgelegt, um unter anderen für ehemalige Angehörige der Deutschen Reichsbahn sowie der technischen Intelligenz, Bergleute, Beschäftigte des Gesundheits- und Sozialwesens und Ballettmitglieder der DDR eine "angemessene Altersversorgung" zu gewährleisten ( 16/7019, 16/7020, 16/7021, 16/7022, 16/7023, 16/7024, 16/7025, 16/7026, 16/7027, 16/7028, 16/7029, 16/7030, 16/7031, 16/7032, 16/7033, 16/7034, 16/7035). Jeweils einen Antrag haben FDP-Fraktion ( 16/11236) und Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11684) vorgelegt.
Aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung ist keine grundgesetzliche Benachteiligung der Ost-Rentner zu erkennen. Hingegen würde die Umsetzung der vorgeschlagenen Rechtsänderungen zu einer "verfassungsrechtlich problematische Ungleichbehandlung" von Ost- und West-Rentnern führen. Auch der langjährige Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, Professor Franz Ruland, lehnte die Anträge ab. Die von der FDP vorgesehene Möglichkeit der Nachzahlung von Rentenbeiträgen berge die Gefahr der "negativen Risikoselektion zu Lasten der Rentenversicherung" in sich, da nur jene Berechtigten davon Gebrauch machen würden, die mehr Leistungen bekommen, als sie an Beiträgen eingezahlt haben. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) räumte ein, dass es durchaus "Überführungslücken" gebe. Diese seien entstanden, da das DDR-Rentenrecht zahlreiche Sonderregelungen für bestimmte Personen- und Berufsgruppen vorsah, die mit dem bundesdeutschen Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit der gesetzlichen Rente nicht vereinbar gewesen seien. Der Unmut der Betroffenen ist aus Sicht der SoVD "im Grundsatz gut nachvollziehbar". Allerdings sei keiner der vorliegenden Vorschläge geeignet, die bestehenden Lücken zu schließen, ohne zugleich neue Ungerechtigkeiten zu schaffen.
Hans-Peter Klotzsche vom Seniorenverband BRH sieht in den Oppositionsanträgen hingegen durchaus Lösungsansätze, um die Überführungslücken zu schließen und die "Wertneutralität des Rentenrechts" wiederherzustellen. Klotzsche mahnte insbesondere bei den Krankenschwestern Korrekturen an, da diese Gruppe am stärksten benachteiligt werde. Zwei Jahrzehnte nach der Vereinigung sei es zudem an der Zeit, Ost- und Westrentenwerte anzugleichen. Für die von der FDP vorgeschlagene Nachversicherungsmöglichkeit sprach sich der Rentenberater Peter Sack aus. So würden neue Ungerechtigkeiten vermieden und eine "gesamtgesellschaftlich gerechte verfassungskonforme Lösung" möglich. Um Nachteile für Frauen zu beseitigen, die vor 1992 geschieden wurden und die wegen der Kindererziehung ihre Erwerbsarbeit eingeschränkt hätten, solle eine Art Versorgungsausgleich erfolgen, forderte Professor Heike Trappe von der Universität Rostock, die den dahingehenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützte.
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