Berlin: (hib/STO) Nach "Konsequenzen aus der ?Phantom-Panne' für die DNA-Analyse-Datei" erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage ( 16/12815). Darin verweist die Fraktion darauf, dass über Jahre hinweg an verschiedenen Tatorten in Deutschland, Österreich und Frankreich mehr als 40 identische Spurenfunde zum sogenannten "Phantom von Heilbronn" gemacht worden seien. Nachdem die Polizei zunächst von einer Serienstraftäterin ausgegangen sei, habe das Landeskriminalamt Baden-Württemberg Ende März mitgeteilt, dass es sich bei diesen genetischen Funden vermutlich um die DNA einer Mitarbeiterin der Herstellerfirma von Wattestäbchen, die für die Erhebung der Proben benutzt wurden, handle.
Angeblich sei die "Phantomspur" zwischenzeitlich tatsächlich einer bestimmten Frau zugeordnet worden, die jedoch nichts mit den Straftaten zu tun habe, heißt es in der Vorlage weiter. Wahrscheinlich sei die DNA der Mitarbeiterin bei dem Herstellungsprozess auf die Wattestäbchen gelangt. Wissen möchten die Abgeordneten unter anderem, was die Bundesregierung plant, um solche Fälle künftig zu verhindern. Auch fragen sie danach, ob die Bundesregierung es für ausgeschlossen hält, dass noch mehr Datensätze in der beim Bundeskriminalamt errichteten DNA-Analyse-Datei von Personen stammen, die an der Produktion der Wattestäbchen oder an Ermittlungen beteiligt waren.
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