Berlin: (hib/BOB) Ob sich die Bundesregierung für die Abschaffung des Exequaturverfahrens einsetzen wird, möchte die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/12749) wissen. Wie die Liberalen erläutern, ist die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten der EU durch eine EU-Verordnung geregelt. In ihr sei ein Artikel enthalten, der ausländische Entscheidungen anerkennt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedürfe. Sie würden in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt, wenn sie dort auf Antrag eines Berechtigten für vollstreckbar erklärt worden sind (sogenanntes Exequaturverfahren). Die "Hochrangige Beratende Gruppe zur Zukunft der Europäischen Justizpolitik" habe in ihrem Bericht die Abschaffung des Exequaturverfahrens als "generelles Ziel" bezeichnet, schreibt die FDP-Fraktion.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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