Berlin: (hib/STO) Der Gesundheitsausschuss hat seine Beratungen über die mögliche Behandlung Schwerstabhängiger mit künstlichem Heroin auf Kassenkosten nach jahrelanger Diskussion abgeschlossen. Das Gremium verwies am Mittwochvormittag zwei fast gleichlautende Gesetzentwürfe einer Abgeordnetengruppe von SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ( 16/11515) sowie des Bundesrates ( 16/7249) ebenso wie einen Antrag zahlreicher Unions-Parlamentarier ( 16/12238) und mehrere ältere Oppositionsvorlagen ( 16/4696; 16/2075, 16/2503, 16/3840) zur Schlussabstimmung an das Bundestagsplenum, ohne eine inhaltliche Beschlussempfehlung vorzunehmen.
Während die genannten Gesetzentwürfe darauf abzielen, die Behandlung mit synthetisch hergestelltem Heroin - so genanntes Diamorphin - in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu integrieren, wollen die Unions-Abgeordneten ein 2002 in mehreren Städten gestartetes und mittlerweile abgeschlossenes Modellprojekt zur kontrollierten Heroinabgabe fortführen. Bis zum Abschluss der Modellvorhaben solle die Bundesregierung keine Initiative für eine gesetzliche Regelung zur Einstufung von Diamorphin als verschreibungsfähiges Betäubungsmittel ergreifen, fordern mehr als 120 Parlamentarier von CDU und CSU in ihrem Antrag.
Mit den zwei Gesetzentwürfen der SPD- und Oppositionsabgeordneten sowie des Bundesrates sollen demgegenüber die Modalitäten geregelt werden, unter denen Diamorphin zur Substitutionsbehandlung verwendet werden kann. Danach soll die Diamorphinbehandlung nur bei schwerstabhängigen Opiatsüchtigen angewendet werden, die nach herkömmlichen Methoden wie etwa mit einer Methadon-Substitution nicht erfolgreich therapierbar sind. Sie soll nur bei Patienten ab 23 Jahren in Betracht kommen, die seit mindestens fünf Jahren abhängig sind und bereits zwei erfolglose Therapien hinter sich haben. Auch soll die Diamorphinbehandlung nur in bestimmten Einrichtungen vorgenommen werden dürfen, die besondere Anforderungen etwa hinsichtlich der personellen Ausstattung erfüllen müssen.Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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