Berlin: (hib/BOB) Die beiden Koalitionsfraktionen sowie die FDP haben Zweifel an einem Vorschlag aus Brüssel für eine Verordnung über die Rechte des Fahrgastes im Omnibusverkehr. Im Rechtsausschuss wiesen sie am Mittwochmorgen darauf hin, dass der Verordnungsvorschlag keine eigenständige und nachvollziehbare Begründung für die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip enthalte. Es fehlten nachvollziehbare Argumente dafür, dass der deutsche Busreiseverkehr einbezogen werde. Die Bundesregierung wurde deshalb aufgefordert, bei ihren Verhandlungen dafür zu sorgen, dass der inländische Busreiseverkehr nicht Gegenstand der Verhandlungen werde, heißt es in einem Entschließungsantrag zum Kommissionsvorschlag (KOM-Nr. (2008)817 endg.; Ratsdok.-Nr: 16933/08). Die CDU/CSU warf der Kommission vor, sie versuche, sich in deutsche Angelegenheiten einzumischen. Nicht alles in Europa müsse von Europa geregelt werden, so der Unionsvertreter. Die SPD befürwortete ebenfalls das Anliegen: Es werde "keine nachvollziehbare Begründung" dafür geliefert, dass die Angelegenheit unbedingt aus Brüssel geklärt werden müsse. Zudem sei das "hohe deutsche Schutzniveau" gefährdet. Auch die FDP und die Grünen äußerten sich ähnlich. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktion und der FDP bei Stimmenthaltung der Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Im Entschließungsantrag fordern CDU/CSU, SPD und FDP ferner, in den anstehenden Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass die Verhältnismäßigkeit der Verordnungsregelungen beachtet werde. Das gelte beispielsweise angesichts der im Vergleich zum öffentlichen Personennahverkehr geringen Bedeutung des grenzüberschreitenden Buslinienverkehrs. Während allein in Deutschland im öffentlichen Personennahverkehr mit Omnibussen im vorigen Jahr etwa 5,25 Milliarden Personen befördert worden seien, schätze die Kommission die im grenzüberschreitenden Omnibusverkehr in der Europäischen Union beförderten Fahrgäste auf jährlich 72,8 Millionen - das seien knapp 1,4 Prozent davon. Ferner ist die Koalition und die FDP der Meinung, die Regierung müsse dafür eintreten, dass bei der Ausgestaltung der Haftungsregelungen gegenüber dem heutigen Rechtszustand in Deutschland für die Fahrgäste keine Verschlechterung eintritt.
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