Berlin: (hib/MIK) Der Bund will bei Fälligkeit von inflationsindexierten Wertpapieren hohe Einmalbelastungen vermeiden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung eines Sondervermögens "Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere" ( 16/12233) stimmte der Haushaltsausschuss am Mittwochabend in geänderter Fassung zu. Neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD votierten bei Enthaltung der FDP auch die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen dafür. Die Linksfraktion stimmte dagegen.
Der Bund hatte 2006 erstmalig eine inflationsindexierte 10-jährige Bundesanleihe herausgegeben. Damit sei man der Entwicklung auf den Kapitalmärkten gefolgt, auf denen diese Papiere schon seit längerem üblich seien. Diese Papiere haben nur einen relativ niedrigen jährlichen Zinskupon, sind aber mit einem von der Entwicklung des Inflationsindexes abhängigen Rückzahlungsbetrag bei Fälligkeit des Wertpapiers verknüpft (Schlusszahlung). Außerdem erhöht sich der Zinsbetrag bei Inflation in jedem Jahr. Zwar sind laut Regierung die jährlichen Zinszahlungen bei inflationsindexierten Wertpapieren geringer als bei nominalverzinslichen. Im Fälligkeitsjahr der inflationsindexierten Papiere komme jedoch die Schlusszahlung auf den Bund zu. Das sei eine hohe Einmalbelastung, während in anderen Jahren keine Schlusszahlung bei diesen Wertpapieren fällig sei. Die Haushaltsplanung berücksichtige bisher nur die Kuponzahlungen, nicht aber die Schlusszahlungen, da die erstmalige Fälligkeit einer 5-jährigen inflationsindexierten Bundesobligation im Jahr 2013 anstehe und damit nicht im aktuellen Finanzplanungszeitraum liege.
Die Höhe der Kreditaufnahme des Bundes sei daher zu gering angesetzt. Daher soll das Sondervermögen errichtet werden, um Vorsorge für die Schlusszahlungen dieser Wertpapiere zu treffen. Durch die regelmäßigen Zahlungen von Geldern an das Sondervermögen werde sichergestellt, dass bei Fälligkeit eines inflationsindexierten Wertpapiers die Schlusszahlung komplett aus dem Sondervermögen geleistet werden kann und der Bundeshaushalt im Fälligkeitsjahr nicht mit der Schlusszahlung belastet werde. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen richtet der Bund das Sondervermögen bereits in diesem Jahr ein. Im Gesetzentwurf war vorgesehen, es zum 1. Januar 2010 einzurichten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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