Berlin: (hib/BOB) Die Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren sollen noch stärker berücksichtigt werden. Nachdem die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD Anfang März einen Gesetzentwurf ( 16/12098) vorgelegt hatten, hat die Bundesregierung jetzt einen gleichlautenden Gesetzentwurf ( 16/12812) eingebracht. In der darin enthaltenen Stellungnahme des Bundesrats fordert dieser unter anderem, dass der Katalog an Straftaten, der zur Nebenklage im Strafverfahren berechtigt, abschließend sein sollte. Um sicherzustellen, dass die wichtigsten Straftaten abgedeckt sind, sollte der Katalog daher unter anderem Fälle wie versuchter Mord oder Totschlag, sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Menschenraub, Kinderhandel oder Freiheitsberaubung enthalten. Es bestünde ansonsten die Gefahr der Ausuferung. Die Bundesregierung stimmt diesem Vorschlag nicht zu. Dies führe zu einer erheblichen Einschränkung der Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Denn dann wäre in allen Fällen, in denen eine Straftat beim Opfer zu schweren Folgen geführt habe, die Straftat jedoch nicht in dem Gesetz enthalten sei, die Nebenklage vollständig ausgeschlossen. Dies erscheine nicht sachgerecht, argumentiert die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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