Berlin: (hib/STO) Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Verbesserung der europäischen Biopatentrichtlinie ( 16/11604) ist am Montag, dem 11. Mai, Gegenstand einer gemeinsamen Anhörung des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum 4.300) beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet, darunter Vertreterinnen des Deutschen Bauernverbandes, des Deutschen Patent- und Markenamtes und des Kommissariats der deutschen Bischöfe.
In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass Patente auf Gene zukünftig nur in Verbindung mit einer konkreten Anwendung erteilt werden können. Insbesondere sollen danach Interpretationsspielräume in der Formulierung der EU-Richtlinie beseitigt werden. So solle beispielsweise klargestellt werden, dass auf Verfahren, welche auf natürlichen Phänomenen wie Kreuzung und Selektion basieren, keine Patente erteilt werden dürften. Patente auf Pflanzen und Tiere sollen der Vorlage zufolge generell nicht erteilt werden dürfen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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