Berlin: (hib/MIK) Für die technische Sicherheit der Verkehrsflugzeuge in Europa sind in erster Linie die Luftfahrtunternehmen zuständig. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12578) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/12388). Bei wiederkehrenden Mängeln, welche auf einen Konstruktionsfehler schließen lassen, habe der Entwicklungsbetrieb Abhilfemaßnahmen zu entwickeln und zu überwachen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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