Berlin: (hib/MIK) Grundsätzlich ist keine Fluggesellschaft verpflichtet, vor der Landung in der Bundesrepublik Deutschland eine Desinfektion im Flugzeug durchzuführen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12790) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/12336). Gemäß den internationalen Gesundheitsvorschriften können Ankunftsstaaten Desinfektionen oder andere Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung übertragbarer Krankheiten bei Ankunft von Flügen aus entsprechenden Endemiegebieten anordnen. Im Einzelfall sei in Deutschland dafür das für die Überwachung des Flughafens zuständige Gesundheitsamt verantwortlich.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sebastian Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein