Berlin: (hib/BOB) Um den Schutz der Opfer und der Zeugen im Strafprozess geht es in einer Anhörung des Rechtsausschusses, die am Mittwoch, 13. Mai, stattfinden wird. Neben den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD ( 16/12098) hat auch die Bundesregierung einen gleichlautenden Gesetzentwurf ( 16/12812) vorgelegt. Außerdem sind zwei Gesetzentwürfe des Bundesrates ( 16/7617, 16/9448) Thema der Anhörung. Eingeladen sind Wolfgang Arenhövel, Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen; Professor Reinhard Böttcher, Bundesvorsitzender des Weißen Rings e.V.; Rüdiger Deckers, Fachanwalt für Strafrecht aus Düsseldorf; Professor Dieter Dölling, Direktor des Instituts für Kriminologie an der Universität Heidelberg, Florian Drücke, Leiter Recht & Politik des Bundesverbandes Musikindustrie; Professor Matthias Jahn vom Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität Erlangen-Nürnberg; Helmut Pollähne, Rechtsanwalt aus Bremen; Christian Schmidt-Sommerfeld, Präsident des Landgerichts München II und der emeritierte Professor Heinz Schöch vom Lehrstuhl für Strafrecht, Kriminologie, Jugendrecht und Strafvollzug an der Universität München. Die Anhörung beginnt um 12 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Raum 4.300. Anmeldungen unter rechtsausschuss@bundestag.de
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