Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung will die Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen stärken. Dazu soll das entsprechende Gesetz, das noch aus dem Jahr 1899 stammt, geändert werden, heißt es in einem Gesetzentwurf( 16/12814). So sollen beispielsweise die Gläubiger gestärkt werden, indem ihre Befugnisse, mit Mehrheit über die Anleihebedingungen zu entscheiden, inhaltlich erweitert werden. Die Gläubigerversammlung solle deshalb in die Lage versetzt werden, "möglichst rasch und ohne unnötigen organisatorischen Aufwand" Entscheidungen zu treffen, schreibt die Regierung. Das Recht werde deswegen neu geregelt und an das "moderne und bewährte" Recht der Hauptversammlung bei der Aktiengesellschaft angelehnt. Die Regierung beabsichtigt ferner, Umschuldungsklauseln (sogenannte Collective Action Clauses) im deutschen Recht zu verankern. So soll das deutsche Schuldverschreibungsrecht international üblichen Anforderungen soweit wie möglich angepasst werden, heißt es in der Begründung. Weiter soll die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung an die regelmäßige Verjährungsfrist des Bürgerlichen Gesetzbuches angepasst werden. Dem Anleger werde es künftig erleichtert, solche Schadensersatzansprüche durchzusetzen, indem die Anforderungen an die Dokumentation der Beratung erhöht würden und dem Anleger ein einklagbarer Anspruch auf Aushändigung der Dokumentation eingeräumt werde.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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