Berlin: (hib/STO) Das Bundeskanzleramt ist nach Angaben der Bundesregierung erstmals im April 2008 über das inhaltliche und organisatorische Konzept eines ursprünglich geplanten Bürgerfestes zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes, veranstaltet durch die Firma Media Event, informiert worden. Davor seien lediglich Vorüberlegungen zu den Planungen und insbesondere Terminfragen "Gegenstand der Erörterungen im Ressortkreis" gewesen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung ( 16/12635) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/12538) zur "gescheiterten Planung eines Festes zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes durch die Firma Media Event".
Die Regierung verweist darauf, dass die Agentur das Bürgerfest als eigene Veranstaltung geplant habe. Zur Abdeckung eines Restrisikos habe sie eine auf maximal zwei Millionen Euro gedeckelte Zuwendung aus dem Bundeshaushalt erhalten. Diese sei mit der Auflage verbunden gewesen, der Bundesregierung und allen Verfassungsorganen ausreichend Platz zur Selbstdarstellung einzuräumen sowie sämtliche historisch-politischen Inhalte mit der Regierung abzustimmen und durch sie abschließend billigen zu lassen. Dabei würden Zuwendungen "generell nicht im Austauschverhältnis für eine ?Gegenleistung' zugunsten des Bundes gewährt". Vielmehr dienten sie ausschließlich der Förderung eines Projektes Dritter.
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