Berlin: (hib/LEU) Für die Fortführung verschiedener Maßnahmen zur Stärkung der Menschenrechte in China hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen. Sorge bereite unter anderem die Situation der Uighuren in der Provinz Xinjiang, betonten die Ausschussmitglieder. Einstimmig beschlossen sie daher, eine Petition, die die Eindämmung der Menschenrechtsverletzungen gegenüber Uighuren zum Ziel hat, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Auswärtigen Amt als Material zu überweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass das Anliegen der Petentin in die Vorbereitung weiterer Initiativen einbezogen werden kann.
In der Petition fordert die Präsidentin der weltweiten Dachorganisation der Uighuren, Weltkongress der Uighuren e.V., dass sowohl der Bundestag als auch die europäische und internationale Gemeinschaft Einfluss auf die chinesische Regierung nimmt, um die Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Uighuren und deren Verfolgung einzudämmen. Die Petentin begründet die Initiative mit zahlreichen Übergriffen, Verhaftungen, Erschießungen und der Verhängung von Todesurteilen, die auch im Vorfeld der Olympischen Spiele in China erfolgt wären. So hätten die chinesischen Behörden die Olympischen Spiele missbraucht, um die Unterdrückung zu verstärken. Damit verstoße China gegen grundlegende Konventionen zum Schutz der Menschenrechte.
Der Petitionsausschuss betonte, er verfolge die Menschenrechtslage mit großer Aufmerksamkeit. So sei die Situation der Uighuren auch Gegenstand der Gespräche in China gewesen, die der Ausschuss im Rahmen einer gemeinsamen Delegationsreise mit dem Menschenrechtsausschuss Anfang April geführt habe. Die Lage der muslimischen Minderheit der Uighuren bleibe in dieser chinesischen Provinz angesichts des von der chinesischen Regierung erhobenen Separatismusverdachts offenbar weiterhin angespannt. Der Ausschuss erkenne mit Sorge, dass die chinesische Regierung gegen jede - auch jede vermeintliche - Bestrebung nach größerer Autonomie mit großer Härte vorgehe.
Der Ausschuss begrüßte deshalb ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung in der Vergangenheit regelmäßig gegenüber China dafür eingesetzt habe, die Minderheit der Uighuren gleichberechtigt zu behandeln. Der Ausschuss unterstütze zudem das Engagement der Bundesregierung gegen die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe, das nicht nur bilateral sondern auch auf europäischer Ebene betrieben würde.
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