Berlin: (hib/HLE) Die Linksfraktion will den steuerlichen Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld streichen, um zusätzliche steuerliche Belastungen von Arbeitnehmern zu vermeiden. Dies sieht ein von der Linksfraktion eingebrachter Gesetzentwurf ( 16/12888) vor. Dazu schreibt die Fraktion, dass das Kurzarbeitergeld selbst zwar nicht steuerpflichtig sei, aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliege. Dieser Vorbehalt bewirke, dass das Kurzarbeitergeld bei der Bemessungsgrundlage des persönlichen Steuersatzes für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt werde. "Die Anwendung des Progressionsvorbehalts führt auf diese Weise in vielen Fällen zu einer Erhöhung des persönlichen Steuersatzes für die steuerpflichtigen Einkünfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", schreibt die Linksfraktion.
Diese Erhöhung des persönlichen Steuersatzes führt nach Angaben der Linksfraktion zu einer indirekten Besteuerung des Kurzarbeitergeldes. Steuerpflichtige würden unter Umständen mehr Einkommensteuer bezahlen als ohne die eigentlich steuerfreien Einnahmen aus dem Kurzarbeitergeld. Dadurch könne es im Folgejahr zu Steuernachzahlungen für die Betroffenen kommen. Auch für Ehepaare, bei denen ein Partner Kurzarbeitergeld beziehe, könne sich die Steuerlast erhöhen.
Zur Begründung ihres Vorstoßes beruft sich die Linksfraktion auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht habe den Progressionsvorbehalt beim Zusammentreffen von Einkünften und Lohnersatzleistungen nur dann für verfassungsgemäß gehalten, wenn dies dem "einsichtigen und nachvollziehbaren" Grund diene, die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme zu fördern. "Da dieses gesetzgeberische Motiv im Fall von Kurzarbeit indes gerade nicht einschlägig ist, ist jedenfalls insoweit eine Abschaffung des Progressionsvorbehalts dringend geboten", schreibt die Linksfraktion.
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