Berlin: (hib/HLE) Die Kontroll- und Aufsichtsrechte des Deutschen Bundestages gegenüber dem Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) sollen gestärkt werden. Dies verlangt die FDP-Fraktion in einem Gesetzentwurf ( 16/12885). So soll der interministerielle Ausschuss (Lenkungsausschuss) des Finanzmarktstabilisierungsfonds seine Entscheidungen in einer nachvollziehbaren Dokumentation festhalten. Die vom Bundestag gewählten Mitglieder des Finanzmarktgremiums sollen ein Akteneinsichtsrecht erhalten, um sich ein Bild über beantragte und gewährte Stabilisierungsmaßnahmen machen zu können. Damit werde die Beaufsichtigungskompetenz des Bundestages "nachdrücklich gestärkt", schreibt die FDP-Fraktion in der Begründung ihres Gesetzentwurfs. Die Mitglieder des Finanzmarktausschusses sollen außerdem an den Sitzungen des Lenkungsausschusses teilnehmen dürfen. "Die unmittelbar einhergehende, ungefilterte Begleitung des Finanzmarktstabilisierungsfonds ermöglicht ein inhaltlich vertieftes Verständnis über den jeweiligen Hintergrund gewährter Stabilisierungsmaßnahmen", begründet die FDP-Fraktion ihren Vorstoß.
Der Finanzmarktstabilisierungsfonds soll über seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage genau Bericht erstatten. Eine Jahresrechnung reiche nicht aus, kritisiert die FDP-Fraktion. Der Fonds, der als Sondervermögen außerhalb des Bundeshaushalts geführt wird, wurde mit Garantien in Höhe von 400 Milliarden Euro und Liquiditätshilfen bis zu 100 Milliarden Euro ausgestattet. Dies schaffe ein "maximales Risiko für die öffentliche Hand von bis zu 500 Milliarden Euro". Die Summe entspreche etwa 30 Prozent der gesamten Staatsschulden von Bund, Ländern und Gemeinden von etwa 1,48 Billionen Euro. Die FDP-Fraktion weist darauf hin, dass eine staatliche Schuldenübernahme von den Banken und eine Tilgung dieser Schulden mit Steuermitteln "ökonomisch destruktive Anreize" setze. Daraus werde sich langfristig ein abnehmendes Risikobewusstsein der Finanzmarktakteure ergeben. Die staatliche Steuerung unternehmerischer Entscheidungen widerspreche zudem den ordnungspolitischen Grundprinzipien des deutschen Wirtschaftssystems.
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