Berlin: (hib/BOB) Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat am Mittwochmorgen im Rechtsausschuss einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/12428) zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten beschlossen. FDP, Linke und Grüne stimmten geschlossen gegen diese Initiative. Künftig soll derjenige mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden, der eine schwere staatsgefährdende Gewalttat geplant und vorbereitet habe, die beispielspielsweise die Verfassung Deutschlands gefährden könnte. Vorgesehen ist weiterhin, dass unter das neue Strafrecht Menschen fallen sollen, die entweder als Ausbilder in einem sogenannten "Terrorcamp" tätig sind oder sich darin ausbilden lassen, um eine solche Tat zu begehen. Mit Strafe bedroht ist weiterhin die Herstellung bestimmter Stoffe wie Viren, Gift und radioaktive Materialen oder das zur Verfügung stellen dieser Stoffe.
Auf Bemerkungen der Oppositionsfraktionen, Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) habe zugegeben, der Gesetzentwurf sei verfassungsrechtlich "auf Kante genäht", erwiderte die Koalition, Zypries habe genauso wie die Koalition keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die CDU/CSU erklärte, "man könne aus Angst vor dem Tode, nicht schon Selbstmord begehen". Das Bundesverfassungsgericht sei die einzige Instanz, eine eventuelle Verfassungswidrigkeit festzustellen. Die SPD fügte hinzu, es gebe einen "eng begrenzten Kreis" von Terroristen, die nach Deutschland zurückzukommen könnten. Deshalb sei der Gesetzentwurf notwendig. Es handele sich nicht um ein "Gesinnungsstrafrecht".
Die FDP hielt demgegenüber die bestehenden Gesetze für ausreichend, eine terroristische Bedrohung - die auch die Liberalen sahen - zu bekämpfen. Es sei Aufgabe der Polizei und der Nachrichtendienste, gegen diese Gefahr vorzugehen. Die Grünen meinten, die Sachverständigenanhörung habe die Bedenken, die die Grünen gegen diese Initiative hätten, deutlich gemacht. Die Koalition habe jedoch keinen Anlass gesehen, darauf zu reagieren. Ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen ( 16/11735) wurde für erledigt erklärt. Einen Gesetzentwurf des Bundesrates lehnte der Rechtsausschuss einstimmig ab.
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