Berlin: (hib/HLE) Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat der Finanzausschuss am Mittwoch die geplante Beratung des Entwurfs des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung ( 16/12254, 16/12674) vertagt. Die Beratung soll voraussichtlich in der am 25. Mai beginnenden Sitzungswoche des Bundestages erfolgen. CDU/CSU- und SPD-Fraktion erklärten in der Sitzung, es gebe noch Abstimmungsbedarf über Änderungen an dem Gesetzentwurf. Dabei gehe es um den Bereich der Sonderausgaben und ebenfalls mit diesem Gesetzentwurf geplante Änderungen an der Unternehmensbesteuerung. Nach dem Gesetzentwurf sollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben steuerlich besser abgesetzt werden können. Im Gegenzug sollen aber Beiträge zur Haftpflicht- Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung nicht mehr abgesetzt werden können. Bei der Unternehmensbesteuerung wird darüber verhandelt, ob Bestimmungen unter anderem zur Zinsschranke, die Unternehmen in der Wirtschaftskrise belasten könnten, geändert werden.
Die FDP-Fraktion verlangte von der Bundesregierung klare Angaben zu den Entlastungsbeträgen, die bei den Sonderausgaben wegfallen sollen. Die finanziellen Folgen der Änderungen müssten klar erkennbar sein. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangte Rechenbeispiele zu den Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die unterschiedlichen Lebenslagen. Außerdem bedauerte die Fraktion die lange Beratungsdauer. Die Linksfraktion beantragte, zwei von ihr gestellte Änderungsanträge an dem Gesetzentwurf mitzuberaten.
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