Berlin: (hib/STO) Nach der "Bilanz der gesetzlichen Altfallregelung" zum 31. März 2009 erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage ( 16/12932). Darin verweisen die Abgeordneten darauf, dass rund 80 Prozent der bis Ende Februar ausgestellten gut 35.000 Aufenthaltserlaubnisse im Rahmen der gesetzlichen "Altfallregelung" für geduldete Ausländer lediglich "auf Probe" erteilt worden seien. Grund dafür sei, dass die Antragsteller kein ausreichendes eigenes Einkommen nachweisen konnten. Die Betroffenen würden Anfang 2010 "unmittelbar ausreisepflichtig, wenn sie keine dauerhafte Lebensunterhaltssicherung nachweisen konnten".
Angesichts der mit der Finanz- und Wirtschaftskrise zusammenhängenden schwierigen Arbeitsmarktlage sei zu befürchten, dass es vielen der nur "auf Probe" Bleibeberechtigten nicht gelingen wird, "eine lebensunterhaltssichernde Beschäftigung nachzuweisen, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht", heißt es in der Vorlage weiter. Dies gelte auch vor dem Hintergrund, "dass die zuvor nur geduldeten Flüchtlinge einem jahrelangen rechtlichen beziehungsweise faktischen Arbeitsverbot unterlagen".
Wissen will die Fraktion unter anderem, wie vielen Personen bis Ende März entsprechende Aufenthaltserlaubnisse erteilt und wie viele davon lediglich "auf Probe" ausgesprochen wurden. Auch fragt sie danach, wie viele dieser "auf Probe" erteilten Aufenthaltserlaubnisse "nach grober Einschätzung der Bundesregierung ungefähr zum Jahreswechsel 2009/2010" verlängert werden, weil eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung nachgewiesen werden konnte. Ferner erkundigen sich die Abgeordneten danach, ob die Regierung angesichts der "Finanz-, Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise und den damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten für die ohnehin benachteiligte Gruppe der vormals geduldeten Flüchtlinge bei der Arbeitssuche die Notwendigkeit einer Lockerung der ökonomischen Voraussetzungen für ein Bleiberecht aus humanitären Gründen" sieht.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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