Berlin: (hib/KOS) Überwiegend auf Zustimmung, aber auch auf Kritik stieß am Mittwoch zum Auftakt einer Anhörung des Innenausschusses die Forderung, Beamten bei einem freiwilligen Ausscheiden aus dem Dienst den Wegfall der in der Zusatzversorgung erworbenen Leistungen für die Altersversorgung zu ersparen. Als "absolut ungerecht" bezeichnete Peter Heesen vom Deutschen Beamtenbund die jetzige Regelung, wonach der Dienstherr in solchen Fällen für die abgelaufenen Berufsjahre nur die vollen Kosten für die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung übernimmt. Aus Sicht Nils Kammradts vom DGB lässt sich unter den zur Regelung dieses Problems diskutierten verschiedenen Konzepten eine "sachgerechte" Lösung finden. Ex-Staatssekretär Johann Hahlen plädierte hingegen für die Beibehaltung des derzeitigen Modells, da die Möglichkeit einer Mitnahme der Ansprüche aus der Zusatzversorgung die Abwanderung etwa von IT-Fachkräften aus dem öffentlichen Dienst noch verstärken werde.
Nach Auffassung von Ulrich Battis stehen einer Sicherung der Anwartschaften aus der Zusatzversorgung beim Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis keine verfassungs- und beamtenrechtlichen Bedenken im Weg: "Man könnte, wenn man wollte." Doch der Innenminister wolle nicht, kritisierte der Professor von der Berliner Humboldt-Uni, weshalb eine "politische Entscheidung des Parlaments" gefordert sei. Heesen erklärte, der Wegfall der Zusatzversorgung mache vor allem das Beamtenverhältnis auf Zeit unattraktiv, angesichts der sich abzeichnenden Probleme bei der Nachwuchsgewinnung müsse man jedoch den öffentlichen Dienst attraktiver machen. Bernd Niesen (Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft) wies darauf hin, dass beim Staat besonders ein Mangel an Fachkräften aus Ingenieur- und sonstigen technischen Berufen herrsche: Die Lage würde erleichtert, wenn etwa Ingenieure ohne Einbußen bei Altersbezügen zeitweise in der Privatwirtschaft größere Projekte managen könnten.
Sven Hüber (Gewerkschaft der Polizei) kritisierte, dass die heutige Regelung den Wechsel zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten erschwere, die sich aber immer enger verzahnten. Gegen den Wegfall der Leistungen aus der Zusatzversorgung sprach sich auch Ulrich Kirsch vom Bundeswehrverband aus, diese Frage sei vor allem für Zeitsoldaten von großer Bedeutung. Man müsse bei dieser Diskussion die "Attraktivität der Streitkräfte" im Auge haben, so der Oberstleutnant. Kammradt betonte, der erstrebenswerte Ausgleich der Nachteile durch den Wegfall der Zusatzversorgung beim Ausscheiden aus dem Dienst dürfe nicht zu einer Besserstellung gegenüber jenen führen, die im Beamtenverhältnis blieben. Für Professor Heinrich Wolff (Frankfurt/Oder) ist es eine Sache der "Gerechtigkeit", dass die durch Arbeit erworbenen Anwartschaften in der Zusatzversorgung nicht verfallen.
Der frühere Staatssekretär Hahlen erklärte, das Beamtenverhältnis sei nun mal auf das gesamte Berufsleben angelegt. Die Mobilität zwischen Staatsdienst und Privatwirtschaft werde sich zu einer "Einbahnstraße" weg vom öffentlichen Dienst entwickeln, wenn Ansprüche aus der Zusatzversorgung mitgenommen werden könnten. Warum solle man das Abwandern von besonders begehrten Fachkräften noch zusätzlich erleichtern, fragte Hahlen. Er lehnte eine "Rosinenpickerei" aus verschiedenen Versorgungssystemen ab. Gegen das Prinzip einer bedingungslosen Mitnahme der Anwartschaften aus der Zusatzversorgung wandte sich auch Flottillenadmiral Joachim Rühle: Ein solches Modell werde die Abwanderung von Fachkräften aus den Streitkräfte in die Privatwirtschaft noch intensivieren, die bereits heute beim häufig zu beobachtenden Wechsel von mit hohem Aufwand ausgebildeten Transportflugzeugführen zu Fluggesellschaften zu beobachten sei. Solche Thesen konterte Professor Reimund Schmidt-De Caluwe: Kreative Kräfte könne man nicht im öffentlichen Dienst "einsperren", indem man im Falle eines Ausscheidens Sanktionen verhänge.
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