Berlin: (hib/SKE) Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich sollte nach Meinung von Experten abgeschafft werden. Am Mittwochmittag sprach sich während einer Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ein Großteil der Experten dafür aus, dass der Bund Angebote im Bildungsbereich in Zukunft mitfinanzieren darf. Die vorgesehene Gesetzesänderung durch die Föderalismusreform II ( 16/12410, 16/12400), derzufolge der Staat in Notlagen Geld für Kindergärten, Schulen und Universitäten bereitstellen können soll, ging einigen Experten aber nicht weit genug.
Professor Peter Strohschneider, Vorsitzender des Wissenschaftsrates, sagte, er könne keine verlässliche Einschätzung geben, wie sich seit der Föderalismusreform I die Ausgaben im Hochschulbereich entwickelt haben. Er schätze jedoch, dass sie in den meisten Bundesländern zurückgegangen seien. Die vorgesehene Gesetzesänderung "geht in die richtige Richtung, führt aber nicht weit genug". Roman Jaich von der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft forderte, das Kooperationsverbot ganz zu streichen. "Bildung müsste im Grundgesetz als Gemeinschaftsaufgabe eingeführt werden", so Jaich. Laut Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund erhöhen die Entwürfe die Rechtssicherheit für das Konjunkturpaket II der Bundesregierung. Professor Ulrich Battis von der Humboldt-Universität Berlin zufolge haben sich bisher viele Experten für eine Finanzierung der Bildung durch Bund und Länder ausgesprochen. Er stimmte Lübking zu, dass das Konjunkturpaket II vorher "auf tönernden Füßen" gestanden habe.
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