Berlin: (hib/BOB) Die Linksfraktion hat die Bundesregierung aufgefordert, umgehend ein Gesetz vorzulegen, welches das Transsexuellengesetz in der bisherigen Form aufhebt und durch Regelungen im Namens- und Personenstandsrecht rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle schafft. In einem Antrag ( 16/12893) wird Bezug auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts genommen, welches die Bundesregierung bis zum August 2009 aufgefordert habe, das Transsexuellengesetz zu verändern. Die Ehelosigkeit als Voraussetzung für einen personenstandsrechtlichen Geschlechtswechsel eines transsexuellen Menschen halte das Bundesverfassungsgericht für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz, so die Linksfraktion.
Sie fordert deshalb unter anderem, dass eine Vornamensänderung auf Antrag vorgenommen werde. Auf die Änderung bestehe ein Rechtsanspruch. Mehrere Vornamen verschiedenen Geschlechts seien möglich. Die nach geltendem Recht für die personenstandsrechtliche Geschlechtsänderung von Transsexuellen erforderliche "dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit" und das Erfordernis der operativ herzustellenden "deutlichen Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts" dürfen nach den Vorstellungen der Fraktion keine Voraussetzung mehr sein. Die operative Herstellung der Fortpflanzungsunfähigkeit oder Geschlechts angleichende Operationen seien keine Voraussetzungen mehr für eine Änderung des personenstandsrechtlichen Geschlechts. Strebe ein Menschen, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer Ehe lebe, eine Personenstandsänderung an, werde eine mit Herstellung der Geschlechtsänderung entstandenen gleichgeschlechtliche Ehe in eine eingetragene Lebenspartnerschaft ungewandelt und eine verschiedengeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe.
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