Berlin: (hib/STO) Die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste ist am Montag, dem 25. Mai, Thema einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses. Dabei geht es um zwei gemeinsame Gesetzentwürfe der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP zur Änderung des Grundgesetzes ( 16/12412) und zur "Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes" ( 16/12411) sowie um einen weiteren Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/12189) zur Reform des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr).
Auf der Tagesordnung stehen zudem ein älterer Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ( 16/1163), der ebenfalls auf eine wirkungsvollere Kontrolle der Nachrichtendienste abzielt, sowie zwei Vorlagen der Fraktion Die Linke. Während sie mit einem Gesetzentwurf ( 16/12374) dem PKGr ein Vetorecht einräumen will, mit dem ein Fünftel der Mitglieder des Gremiums eine Beobachtung von Abgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz verhindern könnte, fordert sie in einem Antrag ( 16/5455), die Überwachung von Parlamentariern der Linksfraktion durch Verfassungsschutzämter unverzüglich einzustellen.
Koalition und FDP sehen in ihren gemeinsamen Vorlagen neben der Verankerung des PKGr im Grundgesetz auch bessere Selbstinformationsrechte des Gremiums vor. So soll es etwa Anspruch auf Herausgabe von Akten und Daten auch im Original haben und "jederzeitiges Zutrittsrecht zu sämtlichen Dienststellen der Nachrichtendienste des Bundes" erhalten. Mitarbeiter der Dienste sollen sich zudem direkt an das Gremium wenden können.
Ferner wollen die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion klarstellen, dass die Regierung ihren Informationspflichten gegenüber dem PKGr "unverzüglich nachzukommen" hat. Vorgesehen ist auch, die Möglichkeiten des Gremiums zur Information der Öffentlichkeit "maßvoll" auszubauen. So soll es bei Bedarf auch jederzeit dem Bundestagsplenum Bericht erstatten können.
Nach den Vorstellungen der Grünen-Fraktion soll unter anderem die Bundesregierung das PKGr "zeitnah" über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten. Dazu zählt die Fraktion auch solche Vorgänge, "die im Bundeskanzleramt während der regelmäßigen Beratungen mit den Präsidenten der Nachrichtendienste" oder mit den Leitungen der sicherheitsrelevanten Bundesministerien beraten wurden.
Die Anhörung findet von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum 4.900) statt. Eingeladen sind sechs Sachverständige, darunter die Rechtswissenschaftler Christoph Gusy, Martin Kutscha, Christoph Möllers und Heinrich Amadeus Wolff.
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