Berlin: (hib/BOB) Im Jahr 2008 wurde 122 Anträge von Opfern rechtsextremer Gewalt gestellt. Diese Zahl nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/12605) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Grünen ( 16/12506). Im Jahr davor seien es 94 Anträge gewesen. 72 Anträge seien bewilligt worden. 2007 seien es 94 gewesen. Die Regierung weist aber darauf hin, dass noch nicht alle im Jahr 2007 und 2008 gestellten Anträge beschieden worden seien. Die Regierung macht ergänzend deutlich, es handele sich um vorläufige Angaben. Die Leistungen seien als "Akt der Solidarität" des Staates und seiner Bürger mit dem Opfern gedacht. Mit ihnen solle zugleich ein "deutliches Zeichen" gegen derartige Übergriffe gesetzt werden. Derartige Härteleistungen - auf die kein Rechtsanspruch bestehe - könnten von Personen beantragt werden, die durch einen rechtsextremistischen Übergriff an ihrem Körper oder in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden sind. Härteleistungen könnten also nicht nur bei tätlichen Angriffen, sondern auch bei Beleidigungen oder Bedrohungen einer Person erfolgen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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