Berlin: (hib/KOS) Ihre prinzipielle Zustimmung zur geplanten Verbesserung der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste drückten am Montag zum Auftakt einer Anhörung des Innenausschusses alle Sachverständigen in ihren Erklärungen aus. Allerdings plädierten einige der Experten wie der Hamburger Rechtsanwalt Rainer Funke oder Professor Martin Kutscha von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht dafür, im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) die oppositionelle Minderheit mit mehr Rechten auszustatten. Dies verlangen auch die Initiativen von Linkspartei und Grünen.
Als "wichtigen Schritt" in die richtige Richtung, lobte Professor Christoph Gusy von der Universität Bielefeld das in gemeinsamen Gesetzentwürfen von Koalition und FDP zum Ausdruck kommende Vorhaben, die Geheimdienstkontrolle durch mehrere Maßnahmen effizienter zu machen: Danach werden etwa die Informationspflichten der Regierung gegenüber dem PKGr erweitert. Das Gremium soll über die Möglichkeit zur Dokumenteneinsicht hinaus ein Recht auf die Herausgabe von Akten haben. Der Ausschuss soll künftig ein Zutrittsrecht bei allen Einrichtungen der Geheimdienste erhalten. Auch sollen sich Angehörige der Dienste direkt an das PKGr wenden können. Dessen Mitglieder müssten jedoch trotz der Geheimhaltungsvorschriften ihre Fraktionsspitzen über "sensible Vorfälle" unterrichten können, forderten Gusy und Funke. Dafür macht sich die FDP stark.
Funke nannte es problematisch, dass das PKGr auch das Bundeskriminalamt (BKA) und das Zollkriminalamt kontrollieren können soll. Dies gehe zu Lasten der Fachausschüsse des Bundestags. Eine Reform der Geheimdienstkontrolle dürfe nicht dazu führen, dass besonders der Innen- und Rechtsausschuss "schleichend ihrer Kontrollkompetenzen beraubt werden", so der Experte. Demgegenüber liegt für Professor Heinrich Wolff (Universität Frankfurt/Oder) die Zuständigkeit des PKGr auch für das BKA und den Zoll nahe, da sich die Trennlinien zu den Geheimdiensten zusehends verwässerten. Gusy bemängelte, dass der Zugang des PKGr zum BKA unzureichend geregelt sei.
Die Rechte der Minderheit im PKGr müssten "kräftig ausgestaltet" werden, mahnte Kutscha. So dürfe die Absicht von Gremiumsmitgliedern, mit bestimmten Themen an die Öffentlichkeit zu gehen, nicht von der Zustimmung einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Ausschuss abhängig gemacht werden. Zweifel an dieser Regelung äußerte auch Professor Christoph Möllers (Universität Göttingen), der sich zudem für eine Aufwertung von Sachverständigen einsetzte, die vom PKGr berufen werden können.
Divergierende Auffassungen waren zur Frage zu hören, ob die parlamentarische Geheimdienstkontrolle wie geplant im Grundgesetz verankert werden soll. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sei er über diese Absicht "nicht glücklich", so Wolff. "Nicht alles, was gut ist, muss ins Grundgesetz", meinte Funke. Kutscha begrüßte hingegen die Festschreibung des PKGr in der Verfassung.
Der Berliner Anwalt Wolbert Smidt, nach seinen Angaben einst 35 Jahre beim BND, begrüßte das Vorhaben, die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste effizienter zu machen. Diesem Anliegen würden die Entwürfe von Koalition und FDP gerecht. Eine wirkungsvolle Aufsicht durch den Bundestag stärke die Akzeptanz der Dienste in der Gesellschaft. Eine ineffektive Kontrolle gehe zu Lasten des Parlaments wie der Geheimdienste.
Grundlage des Hearings waren zwei von Koalition und FDP getragene Gesetzentwürfe ( 16/12412 und 16/12411) sowie Initiativen der Liberalen ( 16/1163), der Linkspartei ( 16/12374) und der Grünen ( 16/12189). Zudem liegt ein Antrag der Linkspartei vor, in dem gefordert wird, die Regierung solle die Überwachung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz beenden ( 16/5455).
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