Berlin: (hib/AS) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem für die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen werden soll, ist bei einer Anhörung des Bundestages am Montag auf ein überwiegend positives Echo gestoßen. Unterschiedliche Auffassungen wurden hingegen deutlich, ob es sich bei dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf ( 16/12782) zum Thema CCS (Carbon Capture Storage) um einen langfristigen Rechtsrahmen oder um zeitlich befristete Regelungen für Forschungsvorhaben handeln solle.
"Wir stehen an der Wiege eines neuen Rechtsgebiets", erklärte der Rechtsanwalt Dieter Sellner zum Beginn der Anhörung. Er wies darauf hin, dass die CCS-Technologie verschiedene Rechtsgebiete berühre, so dass ein eigenes neues Gebiet entstehe. Nach seiner Auffassung bietet der Entwurf eine gute Grundlage für eine geordnete Einführung der neuen Technologie - nicht nur für Forschungsvorhaben -, da das Gesetz hinsichtlich zentraler Fragen offen gestaltet sei und zukünftigen Entwicklungen Rechnung getragen werden könne. Georg Erdmann, Professor und Leiter des Bereichs Energiesysteme an der Technischen Universität Berlin, vertrat die Ansicht, ein "zu sehr ins Detail gehendes Gesetz kann mehr verhindern als stimulieren". Er betonte, dass die CCS-Technologie eine Option für klimafreundliche Kohle sei und Deutschland dabei einen Spitzenplatz einnehmen könne.
Für das Deutsche GeoforschungsZentrum - GFZ begrüßte Reinhard F.J. Hüttl, dass das Gesetz größere Forschungsvorhaben ermögliche. Auch Felix Christian Matthes vom Öko-Institut bezeichnete die Anlage des Gesetzes als Fachgesetz als "angemessen und richtig". Ein Forschungsgesetz allein würde nicht weiterführen. Gleichzeitig wies Matthes darauf hin, dass es bei der Debatte um CCS nicht allein um Kohlekraftwerke, sondern auch um weitere Emissionen - beispielsweise aus energieintensiven Betrieben - gehe. Christoph Becker-Berke vom Energieversorger RWE sagte, dass der Zeitplan für die Demonstrationsprojekte für die CCS-Technologie sehr ambitioniert sei und sprach sich dafür aus, noch in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Rechtsrahmen zu beschließen.
Kritik am zeitlichen Ablauf des Gesetzgebungsverfahren äußerte Martin Faulstich vom Sachverständigenrat für Umweltfragen. Er hob hervor, dass sein Gremium nicht gegen die CCS-Technologie sei, aber für hochwertige Forschung und Entwicklung eintrete. Seiner Meinung nach sind in dem Gesetzentwurf noch zu viele Fragen offen wie beispielsweise Deckungs- und Haftungsfragen. Auch wisse man nicht, wie groß die Speicherkapazität für CCS überhaupt sei und wie das Problem von Nutzungskonkurrenzen präzise gelöst werden könne. Er sprach sich daher für ein Demonstrationsanlagengesetz aus. Horst Heuter vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), erklärte, dass CCS nur eines von vielen Klimaschutzinstrumenten sei und wies dabei darauf hin, dass CCS noch nicht ausreichend geprüft und frühestens von 2020 an einsetzbar sei.
Als "nicht akzeptabel", "unkorrekt und beliebig" bezeichnete hingegen Karsten Smid von Greenpeace den Gesetzentwurf. Nach seiner Meinung solle das Gesetz durch das Parlament "gepeitscht" werden. Probleme würden hinter windigen Formulierungen versteckt. Smid kritisierte, dass der Begriff "CO2-Ablagerung" durch den Begriff "Speicherung" ersetzt worden sei. Durch diese Formulierung würde CO2-Müll als Wirtschaftsgut "umdeklariert". Rainer Baake von der Deutschen Umwelthilfe wies darauf hin, dass seiner Meinung nach die EU-Richtlinien, die mit dem Gesetz in deutsches Recht umgesetzt würden, die Anwendung der CCS-Technologie lediglich als eine Option für den Klimaschutz ansehen würden. Es sei daher Sache der Mitgliedstaaten zu entscheiden, ob sie die CCS-Technologie anwenden wollen. Auch Baake plädierte bei dafür, zuerst ein Erforschungs- und Erprobungsgesetz zu schaffen.
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