Berlin: (hib/HLE) Mit der Besteuerung von Agrardiesel befasst sich der Finanzausschuss in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, den 27. Mai, von 14.00 bis 15.30 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses. Dabei geht es um den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesteuergesetzes ( 16/12851), mit dem die Bundesländer das Recht erhalten sollen, den Landwirten den Selbstbehalt bei der Agrardieselvergütung zu erstatten. Damit könnten rund 360.000 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in den Genuss einer Zahlung kommen, heißt es in dem Entwurf. Derzeit erhalten Land- und Forstwirte eine Energiesteuervergütung von 21,5 Cent pro Liter. 2005 war ein Selbstbehalt von 350 Euro pro Betrieb und Kalenderjahr eingeführt worden. Diesen Selbstbehalt sollen die Länder in Zukunft übernehmen können. Zu dem Gesetzentwurf sollen acht Experten Stellung nehmen, darunter Vertreter der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, des Deutschen Bauernverbandes, des Raiffeisenverbandes und des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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