Berlin: (hib/AS) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf ( 16/13110) eingebracht, mit dem das "Rotterdammer Übereinkommen vom 10. September 1998 über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel" geändert werden soll. Das Gesetz bezieht sich auf Beschlüsse vom 24. September 2004 zur Aufnahme gefährlicher Industriechemikalien, Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzmittelformulierungen in das Vertragswerk. Bei dem Rotterdammer Übereinkommen handelt es sich um das erste internationale Übereinkommen zum Import und Export von Chemikalien. Es ist seit 2004 in Kraft.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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