Berlin: (hib/KTK) Die Kreditaufnahme von Bund und Ländern soll in Zukunft begrenzt werden. Ab 2020 soll sie beim Bund nicht mehr als 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen und den Ländern vollständig untersagt werden. Das sehen die Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes ( 16/12410) und zum Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform ( 16/12400) vor, denen der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen mit den Stimmen der Regierungsfraktionen zugestimmt hat. Die FDP enthielt sich, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten die Entwürfe ab. Der Bundestag wird voraussichtlich am Freitag über die Änderungen abstimmen, die mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen werden müssen.
Die Regierungsfraktionen verteidigten die Gesetzentwürfe. Für die CDU-Fraktion stellen sie einen Versuch dar, Politik generationengerechter und nachhaltiger zu machen. Das gegenwärtige Regime zur Schuldenbegrenzung habe nicht funktioniert. Das neue System biete eine "realistische Chance, besser zu greifen". Die SPD widersprach der Auffassung der Linksfraktion, die geplanten Änderungen des Grundgesetzes seien verfassungswidrig. Vielmehr seien sie eine "gute Vorbereitung der Wegstrecke von 2009 bis 2019".
Scharfe Kritik übten die Oppositionsfraktionen an den Gesetzentwürfen. Die FDP-Fraktion sagte, durch diese würden die Ergebnisse der ersten Föderalismusreform in Frage gestellt. Da darüber hinaus die Gefahr bestehe, dass der gefundene Kompromiss erneut in Frage gestellt werde, wolle die FDP diesen nicht mehr mittragen.
Die Linke sagte, die geplante "Schuldenbremse" sei verfassungswidrig, weil sie die Eigenständigkeit und Budgethoheit der Länder aushöhle. Die Grünen kritisierten die "unterschiedliche Behandlung" von Bund und Ländern in Bezug auf die Verschuldungsgrenze als unangemessen. Sie berge die Gefahr, dass die Verschuldung auf die kommunale Ebene verlagert werde und dass bei der Finanzierung von Bildung und Forschung keine Verbesserungen einträten.
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