Berlin: (hib/STO) Die Rechte des Parlaments zur Kontrolle der Geheimdienste sollen gestärkt werden. Dazu verabschiedete der Innenausschuss am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalition und der Freidemokraten gemeinsame Gesetzentwürfe der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP zur Änderung des Grundgesetzes ( 16/12412) und zur "Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes" ( 16/12411) in modifizierter Form. Sie sollen am Freitag im Bundestagsplenum zusammen mit Vorlagen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zur Reform des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) abschließend beraten werden.
Während der Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion ( 16/12189) gleichfalls auf eine wirksamere parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste abzielt, will die Linksfraktion mit ihrem Entwurf ( 16/12374) dem PKGr ein Vetorecht einräumen, bei dem ein Fünftel der Mitglieder des Gremiums eine Beobachtung von Abgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz verhindern könnte. Beide Entwürfe fanden ebenso wie ein zusätzlicher Antrag der Linksfraktion ( 16/5455) im Ausschuss keine Mehrheit; eine weitere FDP-Vorlage ( 16/1163) wurde für erledigt erklärt.
Koalition und FDP sehen in ihren Gesetzentwürfen neben der Verankerung des PKGr in der Verfassung durch einen neuen Grundgesetzartikel unter anderem bessere Selbstinformationsrechte des Gremiums vor. So soll das bisherige einfache Recht des PKGr auf Akteneinsicht zu einem Anspruch auf Herausgabe von Akten und Daten auch im Original erweitert und das Befragungsrecht des Gremiums gegenüber Mitarbeitern der Nachrichtendienste sowie der Bundesregierung und anderer Bundesbehörden ausgebaut werden. Auch sollen die PKGr-Mitglieder ein gesetzlich festgeschriebenes "jederzeitiges Zutrittsrecht zu sämtlichen Dienststellen der Nachrichtendienste des Bundes" erhalten. Mitarbeiter der Dienste sollen sich zudem jederzeit direkt - ohne Umweg über die Behördenspitze - an das Gremium wenden können. Eingaben sollen zugleich an die Leitung des betroffenen Dienstes gerichtet werden.
Ferner wollen Koalition und FDP klarstellen, dass die Bundesregierung ihren Informationspflichten gegenüber dem Kontrollgremium unverzüglich nachzukommen hat. Dabei soll das PKGr in Berichten an das Gesamtparlament ausdrücklich darauf eingehen können, inwieweit die Regierung ihren Berichtspflichten nachgekommen ist. Vorgesehen ist daneben, die Möglichkeiten des Gremiums zur Information der Öffentlichkeit "maßvoll" auszubauen. Dazu soll es eine "verbesserte Regelung zur Veröffentlichung von Bewertungen und Berichten" erhalten und bei Bedarf jederzeit dem Bundestagsplenum Bericht erstatten können. Auch soll jedes PKGr-Mitglied das Recht haben, Bewertungen der Mehrheit des Gremiums durch ein Sondervotum zu ergänzen. Schließlich sollen die PKGr-Mitglieder nach den Vorstellungen von Union, SPD und FDP zur Unterstützung ihrer Arbeit Mitarbeiter ihrer Fraktion nach Anhörung der Bundesregierung mit Zustimmung des PKGr benennen können.
Die Unions-Fraktion nannte den gemeinsamen Vorschlag von Koalition und FDP im Ausschuss "wohl austariert". Die SPD-Fraktion betonte, das "sehr konstruktive, überparteiliche Agieren" bei den Beratungen habe am Ende ein gutes Ergebnis erbracht. Nach Auffassung der FDP-Fraktion führen die angestrebten Gesetzesänderungen zu einer deutlichen Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten des PKGr. Die Fraktion Die Linke sah in den Vorlagen von Koalition und FDP zwar eine Verbesserung der gegenwärtigen Rechtslage, beklagte aber zugleich zu geringe Minderheitenrechte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bemängelte unter anderem, dass ein PKGr-Mitglied nicht seine Fraktionsführung über "schwerwiegende Dinge" informieren dürfe.
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