Berlin: (hib/STO) Verheiratete Transsexuelle sollen ihre schon bestehende Ehe auch nach einer Geschlechtsumwandlung fortführen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD ( 16/13157) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Mit der Vorlage soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2008 (1 BvL 10/05) umgesetzt werden.
Danach ist die Regelung des Transsexuellengesetzes, der zufolge ein Antragsteller für die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit unverheiratet sein muss, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Grund ist der Vorlage zufolge, dass die Vorschrift "einem verheirateten Transsexuellen, der sich geschlechtsändernden Operationen unterzogen hat, die Möglichkeit zur personenstandsrechtlichen Anerkennung seiner neuen Geschlechtszugehörigkeit nur einräumt, wenn seine Ehe zuvor geschieden wird". Daher soll nunmehr die Ehelosigkeit als Voraussetzung für die Feststellung der Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht gestrichen werden. Wie es in der Gesetzesbegründung weiter heißt, wird dabei in Kauf genommen, dass "für eine sehr geringe Zahl von Fällen Ehen mit zwei Partnern gleichen Geschlechts entstehen".
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