Berlin: (hib/MIK) Landesregierungen sollen schnell und flexibel Gerichtsgrundlagen schaffen dürfen, um notwendige Neuerungen bei der Fahrzeugzulassung zu erproben. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/13109) zum sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vor. Dazu soll eine Experimentierklausel zur Erprobung neuer Verfahrensweisen im Rahmen von Pilotversuchen eingefügt werden, bei denen zur Anwendung von E-Government Ausnahmeregelungen für die Zulassung von Fahrzeugen geschaffen werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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