Berlin: (hib/MIK) Um Liquiditätsengpässe in der Bauwirtschaft zu vermeiden, haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf über die Sicherung der Bauforderungen ( 16/13159) vorgelegt. Damit soll unter anderem sichergestellt werden, dass alle Gelder, die im Rahmen des Geschäftsbetriebes eines Baugeldempfängers für Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, in seinem Geschäftsbetrieb verbleiben, also für Baumaßnahmen verwendet werden. Nicht mehr erforderlich soll die separate Zweckbindung in einzelne konkrete Baumaßnahmen sein. Daneben soll die Liquiditätsgefährdung der Unternehmen auch durch die Streichung der Verwendungspflicht für diejenigen Mittel, die der Baugeldempfänger für eine Leistung erhält, entschärft werden. Um die Liquiditätsengpässe in der Bauwirtschaft ausgerechnet in Zeiten einer Wirtschaftskrise zu vermeiden, müsse der Gesetzentwurf zwingend noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, schreiben die Koalitionsfraktionen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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