Berlin: (hib/AS) Künftig soll es neue Regelungen für den Betrieb von Gas-, Öl-, Kohle- und Holzheizungen geben. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Verordnung ( 16/13100) zum Bundesimmissionsschutzgesetz für kleine und mittlere Feuerungsanlagen erlassen. Den Angaben zufolge regelt sie unter welchen Bedingungen Kamin- und Kachelöfen, Herde und offene Kamine betrieben werden dürfen. Zudem werde darin festgelegt, welche Brennstoffe verbrannt werden dürfen. Dazu zählten neben Öl, Gas, Kohle und Briketts auch Holz und Stroh. Mit der Verordnung solle die Feinstaubbelastung aus diesen so genannten Kleinfeuerungsanlagen deutlich gesenkt werden. Hintergrund der Maßnahme sei unter anderem, dass rund 97 Prozent des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen aus gesundheitsgefährdendem Feinstaub bestehen. Die bisherigen Grenzwerte für Schadstoffemissionen aus Holzfeuerungen stammten jedoch aus dem Jahr 1988 und gelten daher als veraltet. Außerdem existierten für viele Öfen und Kamine, die heute in Wohnungen aufgestellt sind, noch keine Grenzwerte.
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