Berlin: (hib/STO) Die Auswirkungen des sogenannten Soysal-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 18. Februar 2009 sind erneut Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/13144). Das Urteil besage, dass infolge eines Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei keine strengeren Visumregelungen im Bereich der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit für türkische Staatsangehörige gelten dürfen als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls Anfang 1973, erläutert die Fraktion.
Während eine "weitestgehende Mehrheitsmeinung in der Fachliteratur und in der Rechtssprechung" aus dem Urteil folgere, dass etwa auch türkische Touristen im Rahmen der passiven Dienstleistungsfreiheit von nun an visumfrei nach Deutschland einreisen können, versuche die Bundesregierung, die Auswirkungen des Urteils auf die aktive Dienstleistungserbringung zu begrenzen, heißt es in der Anfrage weiter. In einer vorherigen Antwort ( 16/12743) zum selben Thema hatte die Bundesregierung die Auffassung vertreten, dass aus dem "Soysal"-Urteil kein Recht türkischer Staatsangehöriger auf eine visumfreie Einreise nach Deutschland "zum Zweck des Empfangs von Dienstleistungen" etwa als Touristen oder im Rahmen von Verwandtenbesuchen folgt.
Wissen will die Linksfraktion nun unter anderem, wie viele Visumanträge türkischer Staatsangehöriger seit 1973 gestellt wurden. Auch erkundigt sie sich danach, welche Gruppen türkischer Staatsangehöriger zum Stichtag 1. Januar 1973 "auf welcher Rechtsgrundlage, zu welchen Zwecken, unter welchen Bedingungen" und für wie lange visumfrei nach Deutschland einreisen konnten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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