Berlin: (hib/STO) Durch die Teilnahme an einem Vertrag zur "hausarztzentrierten Versorgung" wird der Leistungsanspruch von Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung etwa bei Urlaubsaufenthalten beziehungsweise in Notfällen nicht eingeschränkt. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/13084) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/12823).
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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