Berlin: (hib/LEU) Die Nutzung des Truppenübungs- und Luft-Boden-Schießplatzes Kyritz-Ruppiner Heide bei Wittstock durch die Bundeswehr soll von der Bundesregierung überprüft und nach Möglichkeiten der Abhilfe gesucht werden. Das hat der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen mehrheitlich festgestellt und beschlossen, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesministerium der Verteidigung "zur Erwägung" zu überweisen. Die Ausführungen der Petenten in Hinblick auf mögliche negative Folgen für die Region seien "nachvollziehbar", betonte der Ausschuss. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen begrüßten die fraktionsübergreifende Übereinstimmung, die Petition als berechtigt einzustufen. Aus ihrer Sicht sei jedoch gerechtfertigt, dass das Parlament das Anliegen der Petenten in vollem Umfang unterstützt und eine Abhilfe für unbedingt nötig erachtet. Das Parlament wird voraussichtlich in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause das Votum des Petitionsausschusses abschließend beraten.
In zahlreichen Eingaben und Zuschriften mit insgesamt über 60.000 Unterschriften beanstanden Bürger die beabsichtigte Nutzung des Truppenübungs- und Luft-Boden-Schießplatzes in Wittstock. Sie verweisen auf die mit dem geplanten Flugbetrieb verbundene Zunahme von Lärmemissionen und die gravierenden Auswirkungen insbesondere auf den Tourismus in der ansonsten strukturschwachen Region. Auch Naturschutzgebiete seien betroffen. Gestützt wird die Forderung von den Landesregierungen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Sie lehnen die Inbetriebnahme des Truppenübungsplatzes aufgrund der negativen Auswirkungen auf den Tourismus ab.
Der Petitionsausschuss hatte zur Prüfung des Sachverhalts mehrere Stellungnahmen vom Verteidigungs- und Wirtschaftsministerium sowie vom Verteidigungsausschuss eingeholt und am 7. Mai 2007 vor Ort mit Beteiligten gesprochen. Zuletzt hatte das Verteidigungsministerium im Januar 2009 den zwingenden Bedarf der Nutzung des Truppenübungsplatzes bekräftigt. Aufgrund der einzigartigen räumlichen Ausdehnung sowie der jederzeitigen Verfügbarkeit könne nur dort das zum Erhalt der Einsatzbereitschaft der Luftwaffe erforderliche kontinuierliche sowie qualitativ hochwertige Training unter realitätsnahen Bedingungen sichergestellt werden. Der Übungsbetrieb würde zudem so angelegt, dass die Region im Mittel nicht stärker belastet werde als andere Regionen des Bundesgebietes. Der Ausschuss erachtet jedoch das von den Petenten vorgetragenen Anliegen als berechtigt. Berücksichtigt wurde auch eine Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums, die verdeutlicht, dass der Tourismus in der Region maßgeblich die regionale Wirtschaftsstruktur sowie das Einkommens- und Arbeitsplatzniveau bestimmt. Darüber hinaus habe der Bundesrechnungshof die Inbetriebnahme des Tuppenübungsplatzes unter anderem mit Verweis auf den Rückgang der inländischen Übungsaufgaben der Bundeswehr und die verfügbaren Kapazitäten im Ausland kritisiert. Zudem sei die militärische Nutzung des Geländes aufgrund gerichtlicher Entscheidungen weder in den letzten 15 Jahren erfolgt, noch in absehbarer Zeit möglich.
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