Berlin: (hib/CHE) Die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) ist ein zweckmäßiges Instrument, um die Eignung von Bildungsträgern für die im Konjunkturpaket II vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen bei Kurzarbeit festzustellen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/13134) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/12936). Die AZWV formuliere grundlegende Mindeststandards für Bildungsträger und ihre Lehrangebote, insbesondere im Hinblick auf die Qualität der Angebote und den Nachweis eines wirksamen Qualitätsmanagements, und sei deshalb auch für die Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit gut geeignet, heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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