Berlin: (hib/CHE) Der Plan der Bundesregierung, eine Rentengarantie gesetzlich festzuschreiben, wurde von den Oppositionsfraktionen im Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag heftig kritisiert. Im Ergebnis nahm der Ausschuss den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze ( 16/12596) in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen an. Bündnis 90/Die Grünen, die FDP und ein Unionsabgeordneter stimmten dagegen, die Fraktion Die Linke und eine Unionsabgeordnete enthielten sich. Zuvor war es jedoch zu einem heftigen Disput vor allem über zwei Bestandteile dieses, von der FDP-Fraktion als "Omnibusgesetz" bezeichnete Vorhaben gekommen: zum einen über die Rentengarantie und zum anderen über eine Regelung zur Kurzarbeit, die die Koalitionsfraktionen in ihren Änderungsantrag (16 (11) 1429) aufgenommen hatten.
Die Grünen warfen der Koalition vor, "ohne Not" an einer tragenden Säule des Rentenversicherungssystems zu rütteln: "Sie streuen den Rentnern und Beitragszahlern Sand in die Augen." Es sei unrealistisch, die dadurch entstehenden Finanzierungslücken später wieder nachzuholen. Vor allem aber kritisierten die Grünen den Zeitpunkt als viel zu verfrüht und fragten: "Warum warten wir nicht ab bis März 2010, bis uns die Zahlen vorliegen?" Erst dann könne man seriöse Aussagen über die Folgen der Wirtschaftskrise treffen und entsprechende Planungen angehen, hieß es. Die Linke stellte klar, dass sie eine Rentenschutzklausel zwar grundsätzlich befürworten könne. Sie verstehe aber nicht, warum man eine solche Klausel als Ewigkeitsklausel formuliere. Denn letztlich sei es weiterhin ein Grundprinzip, dass die Renten den Löhnen angepasst werden, "und wir gehen ja schließlich nicht davon aus, dass die Renten dauernd gekürzt werden". Die Fraktion forderte, noch einmal grundlegend über die Rentenformel nachzudenken. Auch für die Liberalen "ist es nicht angezeigt, zum jetzigen Zeitpunkt eine solche Rentengarantie abzugeben. "Wer zahlt am Ende alles?", fragte die Fraktion und schob die Antwort gleich hinterher: Der Verdacht liege nahe, dass zum einen die Rentner selbst diese Garantie bezahlen werden und zum anderen die jungen Beitragszahler. "Das Thema Generationengerechtigkeit wird ad acta gelegt", stellten die Liberalen fest. Die Koalitionsfraktionen hielten dagegen, eine "Politik der ruhigen Hand" zu verfolgen und den Menschen Sicherheit zu geben. Auch sei die Ewigkeitsklausel nicht so gemeint, "dass wir das für alle Zeit bestehen lassen müssen". Sie vermutete zudem in der Ablehnung der Opposition lediglich einen wahltaktischen Hintergrund: "Ihre Argumente für den Wahlkampf sind nun nicht mehr stichhaltig. Wir haben sie Ihnen aus der Hand genommen."
Streit gab es aber auch um einen Punkt des Änderungsantrages 16 (11) 1429, der vorsieht, dass für in mindestens einem Betrieb eines großen Unternehmens durchgeführte Kurzarbeit dem Arbeitgeber ab dem siebten Kalendermonat des Bezugs von Kurzarbeitergeld auch für alle anderen Betriebe dieses Arbeitgebers 100 Prozent der von ihm allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden. Die FDP sieht darin eine "Lizenz zum Gelddrucken". Die Koalitionsfraktionen eröffneten damit für alle diese Unternehmen die volle Beitragserstattung, wenn nur in einem Teil des Unternehmens tatsächlich Kurzarbeit angeordnet werde. "Über die Kosten schweigen Sie aber beharrlich", hieß es von den Liberalen. "Am Ende muss der Steuerzahler dafür gerade stehen." Auch die Linksfraktion kritisierte die mangelnde Begründung für diese Änderung von Seiten der Koalition und prophezeite: "Sie werden sich vor jeder Mittelstandsvereinigung dafür rechtfertigen müssen." Die Grünen nannten es "abenteuerlich", Betriebsräte als Sachwalter des öffentlichen Interesses einzusetzen, dort, wo es um den Fiskus gehe. Auch sie bemängelten, dass es keinerlei Hinweise zur Finanzierbarkeit dieses Vorhabens gebe. Den Vorwurf, große Unternehmen zu bevorzugen, wies der Vertreter der Bundesregierung zurück. Diese sollten lediglich die gleiche Möglichkeit wie kleinere Betriebe erhalten. Zur Finanzierung bemerkte er: "Der Umfang der Kosten stellt sich dann heraus, wenn wir wissen, wie sich die Arbeitslosigkeit entwickelt."
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