Berlin: (hib/JOH) Die von der Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 auf den Weg gebrachte EU-Zentralasienstrategie hat nach Ansicht der Bundesregierung im Hinblick auf Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit schon jetzt wichtige Fortschritte erzielt. Das erklärte ein Vertreter des Auswärtigen Amtes am Mittwochabend im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Die EU-Zentralasienstrategie legt politische Leitlinien für ein stärkeres europäisches Engagement in Zentralasien fest. Von 2007 bis 2013 wird die Europäische Union ihre finanzielle Unterstützung für diese Länder verdoppeln und insgesamt 750 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Ein wesentliches Instrument zur Förderung der Menschenrechte in den fünf Ländern Zentralasiens - Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan, Turkmenistan und Tadschikistan - seien die Menschenrechtsdialoge, die bereits in allen fünf Staaten eingeführt worden seien und künftig mindestens einmal im Jahr stattfinden sollen, betonte der Regierungsvertreter. Er erklärte, dass der Dialog beispielsweise in Turkmenistan die Einführung der unbeschränkten Freizügigkeit und Reisefreiheit bewirkt habe. Usbekistan habe im Januar 2008 die Todesstrafe abgeschafft und gestatte es dem Internationalen Roten Kreuz nun auch, Gefangene zu besuchen. Politische Gefangene seien zudem im Rahmen einer politischen Amnestie freigelassen worden. Die Bundesregierung dränge jedoch weiterhin bilateral und im Rahmen der EU auf die Freilassung aller politischen Gefangenen in Usbekistan, betonte der Regierungsvertreter.
Ferner wies er darauf hin, dass die Menschenrechtsdialoge im Rahmen der EU-Zentralasienstrategie auch die Zivilgesellschaft mit einbeziehen würden. Zur Unterstützung der Zivilgesellschaft dienten etwa konkrete Menschenrechtsprojekte zum Beispiel zur Folterprävention und Betreuung von Folteropfern in Kirgisistan und Kasachstan, zur Abschaffung der Todesstrafe in Kasachstan oder zu Justiz- und Strafgesetzreformen in Usbekistan. Um den weiteren wichtigen Schwerpunkt der Strategie, den Ausbau der Rechtsstaatlichkeit, zu fördern, sei im November 2008 die sogenannte Rechtsstaatsinitiative eingeführt worden. Diese sehe sowohl regionale Dialoge als auch Kooperationsprojekte zur institutionellen Verbesserung der Justiz vor. Unter anderem sollen in allen fünf Ländern internationale Standards in Gerichtsverfahren gestärkt werden. Noch in diesem Jahr sollen regionale Seminare zur Reform der Juristenausbildung in Bischkek (Kirgisistan) und zur Modernisierung des Strafverfahrens in Taschkent (Usbekistan) stattfinden.
Auf Nachfrage der SPD-Fraktion erklärte der Regierungsvertreter, im Bereich der Juristenausbildung seien offenbar schon erste Verbesserungen vor allem in Usbekistan erkennbar. Für eine grundlegende Bewertung des Erfolges der Menschenrechtsdialoge sei es jedoch noch zu früh, räumte er ebenfalls auf Anfrage der Sozialdemokraten ein. Die EU-Kommission habe aber ein großes Interesse an einer regelmäßigen Erfolgskontrolle und werde diese auch durchführen, wenn es weitere Dialoge gegeben habe. Den Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, aus Kasachstan stammende Russlanddeutsche wegen ihrer besonderen Kenntnisse und Erfahrungen in die Dialoge einzubeziehen, nahm der Regierungsvertreter mit Interesse auf. Die Russlanddeutschen seien zweifellos "eine Brücke zwischen Deutschland und Kasachstan". Die Union betonte, viele Russlanddeutsche hätten die deutsche Demokratie kennengelernt, ihre Mithilfe bei der Demokratisierung Zentralasiens wäre ein "guter Ansatz".
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