Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat in einer von der Regierung als Unterrichtung ( 16/13404) vorgelegten Stellungnahme massive Bedenken gegen den Entwurf eines Gesetzes über die Akkreditierungsstelle ( 16/12983, 16/13126) erhoben. Mit dem Gesetz soll die Aufsicht über die Zertifizierungsstellen und Laboratorien, die Produkte und Dienstleistungen prüfen, in einer nationalen Akkreditierungsstelle zusammengefasst werden. Der Bundesrat wirft der Regierung vor, die föderale Grundstruktur der Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend zu beachten. Die Aufgabe der Akkreditierung sei nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung keine ausschließliche Aufgabe des Bundes und werde in großem Umfang von den Ländern wahrgenommen. In diesem Zusammenhang weist der Bundesrat auf die "erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung" durch die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, die Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung und das Deutsche Institut für Bautechnik hin.
Die Bundesregierung lehnt die Änderungsvorschläge des Bundesrates, der sich für ein Behördenmodell statt der vom Bund geplanten Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Beteiligung des Bundes, der Länder und der Wirtschaft ausgesprochen hatte, ab. Aufgrund einer EU-Verordnung müsse die Akkreditierung zu einer hoheitlichen Aufgabe des Bundes werden. Die
Verordnung sehe auch vor, dass es pro Mitgliedsland nur eine nationale Akkreditierungsstelle geben dürfe. Daher könne das deutsche Akkreditierungssystem mit seinen unterschiedlichen Zuständigkeiten nicht beibehalten werden.
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