Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hält "für den Regelfall" an der Vermeidung von Mehrstaatigkeit fest. Dies betont sie in einer Antwort ( 16/13321) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/13090). Darin verweist die Regierung zugleich darauf, dass das Anfang September 2005 für Deutschland in Kraft getretene Europäische Übereinkommen vom 6. November 1997 über die Staatsangehörigkeit es den Vertragsstaaten überlasse, ob sie Mehrstaatigkeit vermeiden wollen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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