Berlin: (hib/BOB) Urteile wegen Kriegsverrat sollen nach dem Willen einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe in das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege aufgenommen werden. Dazu haben 39 Abgeordnete der Fraktion Die Linke, 38 Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 24 SPD-Parlamentarier einen Gesetzentwurf ( 16/13405) vorgelegt. Die Abgeordneten verweisen zur Begründung ihrer Initiative darauf, dass der Straftatbestand des Kriegsverrats unter der NS-Herrschaft 1934 erweitert und verschärft worden sei. Im Zuge der sogenannten Verratsnovelle vom April 1934 sei für den Straftatbestand des Kriegsverrats als alleinige Strafandrohung die Todesstrafe eingeführt worden.
Die fehlende rechtsstaatliche Bestimmtheit der Strafvorschriften des Kriegsverrats, argumentieren die Verfasser des Gesetzentwurfes, werde durch neuere Untersuchungen zur Urteilspraxis belegt. Sie zeigten, dass Soldaten - und auch Zivilisten - für ganz unterschiedliche Handlungen wegen Kriegsverrats zum Tode verurteilt worden seien: für politischen Widerstand, für die Hilfe für verfolge Juden oder für Unbotmäßigkeiten gegenüber Vorgesetzten. Der unbestimmte Tatbestand des Kriegsverrats habe sich als Instrument der NS-Justiz erwiesen, um nahezu jedwedes politisch missliebiges abweichendes Verhalten als "Verrat" zu brandmarken und mit dem Tode bestrafen zu können.
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