Berlin: (hib/CHE) Der Antrag der Grünen ( 16/11207), ein Gesamtkonzept zur beruflichen Teilhabe behinderter Menschen zu entwickeln, stieß bei den übrigen Fraktionen auf grundsätzliche Zustimmung. Dennoch lehnten sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die FDP im Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochmorgen den Grünen-Antrag ab und verwiesen zu Begründung auf verschiedene Detailfragen. Unterstützung erhielten die Grünen dagegen von der Fraktion Die Linke, die dem Antrag zustimmte.
Die Grünen betonten noch einmal, dass die Akteure in diesem Feld den Kernpunkten des Antrags, wie der Öffnung von Behindertenwerkstätten, der Flexibilisierung des Persönlichen Budgets (PB) und der verbesserten Möglichkeiten der Existenzgründung für behinderte Menschen eine große Aufmerksamkeit entgegen gebracht hätten. Dies hätte die öffentliche Anhörung am 29. Juni gezeigt. Nun müsste es darum gehen, "denjenigen, die sich auf den Weg machen wollen, mit in den Prozess einzubinden", hieß es von Seiten der Grünen. Die Fraktion hoffe, dass es in der nächsten Legislaturperiode entscheidende Schritte in diese Richtung geben werde.
Die FDP-Fraktion stellte fest, dass der Antrag wichtige Aspekte aufgreife. Dazu gehören zum Beispiel die Unübersichtlichkeit der verschiedenen Förderinstrumente und die flexiblere Nutzung des Persönlichen Budgets, mit dem behinderte Menschen ihren individuellen Hilfebedarf selbst finanzieren. Ihre Ablehnung des Antrags begründeten die Liberalen aber mit der ihrer Meinung nach zu starken Fokussierung auf das Antidiskriminierungsgesetz. Dieses sei gerade für kleine Betriebe schwierig umzusetzen. Außerdem erweise es sich oft als Einstellungshemmnis. Die SPD bezeichnete den Antrag ebenfalls als "grundsätzlich gut", verwies jedoch auf den noch nicht abgeschlossenen Prozess der Reform der Eingliederungshilfe. Diesen wolle man erst abwarten, um weitere Schritte zu gehen. Die Sozialdemokraten unterstrichen die Bedeutung der inklusiven Bildung, also des gemeinsamen Lernens nichtbehinderter und behinderter Kinder, wie sie die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen fordere. In der kommenden Legislaturperiode werde man hoffentlich einen "richtig guten Aktionsplan" zur Umsetzung der Konvention erarbeiten, hieß es weiter. Die Unionsfraktion kritisierte unter anderem die geforderte Gleichstellung von nicht-werkstattfähigen Menschen mit produktiv tätigen Werkstattmitarbeitern. Dies sei das "falsche Signal". Außerdem würde der Antrag die "vielen guten Maßnahmen" verschweigen, die die Große Koalition bereits umgesetzt hätte, wie zum Beispiel die "Unterstützte Beschäftigung". Die Linksfraktion stimmte dem Antrag zu, weil man "endlich zur Tat schreiten müsse". Inklusive Bildung aber auch inklusive Beschäftigungsstrukturen in Unternehmen müssten vorangebracht werden. Da das Prinzip der Freiwilligkeit da nicht ausreiche, seien gesetzliche Regelungen nötig, forderte die Linksfraktion.
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