Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, dass die unentgeltliche Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen im Auslandseinsatz Teil der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist. Im Bundesbesoldungsgesetz sei ausdrücklich geregelt, dass es einen Zuschlag für "Zwecke der Kommunikation mit dem Heimatland" gebe, teilt sie in ihrer Antwort ( 16/13258) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/13047) mit. Die Regierung schreibt ferner, dass sie im vergangenen Februar zu der Überzeugung gekommen sei, die Betreuungskommunikation im Einsatz neu auszuschreiben. "Die hierzu notwendigen Arbeiten wurden aufgenommen", teilt sie mit. Die über den derzeitigen Partner angebotenen Dienstleistungen hätten "nicht mehr dem geänderten Nutzerverhalten der Soldatinnen und Soldaten in vollem Umfang" entsprochen. Grundsätzlich habe jeder Soldat im Einsatz zweimal pro Woche die Gelegenheit, über die Dienstleitungen mit seinen Angehörigen in der Heimat zu telefonieren, wenn keine andere kostengünstige Möglichkeit zum privaten Telefonieren zur Verfügung stehe.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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